Wichtig: Steuerberatung zu Lebzeiten!

Das hätte verhindert werden können: Erbschaftsteuer auf die nach dem Tod des Vaters unentgeltlich an die Mutter überlassene Wohnung!

Im Urteilsfall des BFH vom 05.10.2016 - II R 32/15 - hat die Tochter durch den Tod des Vaters eine Eigentumswohnung erhalten. Diese Wohnung hat sie ihrer Mutter - die bereits vorher die Wohnung mit ihrem verstorbenen Ehemann bewohnt hat - weiterhin unentgeltlich in der Wohnung wohnen lassen. Es stellte sich nun die Frage, ob die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an die Mutter zur Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG führt. Der BFH hat die Frage verneint!

Der Erwerb ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit, weil die Tochter die Eigentumswohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige ist nicht als eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zu interpretieren.

Quelle: TaxNews 08.12.2016

Fazit: Das Urteil macht einmal mehr deutlich, wie wichtig Steuerberatung zu Lebzeiten ist, wenn man sein Erbe vor dem Zugriff des Fiskus schützen möchte.

 

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