Versicherungsnummernnachweis ersetzt den alten Sozialversicherungsnachweis

Das ist neu:

  • Der neue „Versicherungsnummernachweis“ ersetzt den alten „Sozialversicherungsausweis“.
  • Beschäftigte sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber den Versicherungsnummernnachweis vorzulegen, wohl aber ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personaldaten des Beschäftigten einem Ausweisdokument zu entnehmen und in den Entgeltunterlagen zu dokumentieren.

Das ist zu tun:

Sie reichen bitte künftig für neue Arbeitnehmer eine Kopie des gültigen (!) amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) ein. Sind Sie zur Sofortmeldung verpflichtet? Dann denken Sie bitte auch daran, Ihre Arbeitnehmer auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren hinzuweisen.

Wir rufen die Sozialversicherungsnummer des neuen Arbeitnehmers im „elektronischen Abfrageverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund“ ab und nehmen die gesetzlich notwendigen Dokumentationen für Sie vor.

 Bei Fragen…

… bitte wie immer einfach anrufen.

Weitere Infos unter: Sozialversicherungsausweis | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

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