Umzug: Kosten für Ausbau von Elektrogeräten sind anrechenbar

Ziehen Sie um und nehmen Elektrogeräte mit oder lassen diese entsorgen, sind die Kosten für den Aus- bzw. Einbau als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG anrechenbar. Das hat das FG Sachsen entschieden.

Begründung: Hat ein Steuerzahler seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus verlegt, gelten Maßnahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsführung veranlasste Abnutzung noch als im Haushalt erbracht. Es kommt entscheidend darauf an, dass die Handwerkerleistungen im weitesten Sinn durch ein Wirtschaften im Haushalt veranlasst sind. Das kann auch dann der Fall sein, wenn die begünstigten Arbeiten auf einer beendeten oder bevorstehenden Haushaltsführung beruhen (FG Sachsen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 4 K 194/18).

Quelle: IWW Institut vom 15.04.2019 mk/sks

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