Steuerliches Bankgeheimnis gestrichen!

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 dem "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" zugestimmt und damit u.a. das Aus für das steuerliche Bankgeheimnis besiegelt. Künftig müssen Finanzbehörden bei der Ermittlung von Sachverhalten auf das Vertrauensverhältnis von Banken und Kunden keine besondere Rücksicht mehr nehmen. Es wird den Finanzbehörden so ermöglicht, ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen direkt am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: BdSt Steuer-News 6/2017 (sks)

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