Steuerklassenwechsel nur einmal im Jahr

BFH: Der Wechsel der Steuerklassenwahl bei Ehegatten ist auf einen Antrag im Jahr beschränkt.

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob im Hinblick auf die Berechnung des Elterngeldes ggf. ein mehrfacher Wechsel der Steuerklassen bei Eheleuten möglich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seiner Grundsatzentscheidung vom 09.03.2017 entschieden, dass die gesetzliche Beschränkung auf einen Steuerklassenwechsel im Jahr verfassungsgemäß ist. In der Praxis ist daher darauf zu achten, dass beim Steuerklassenwechsel planvoll vorzugehen ist.

Quelle: TaxNews 30.05.2017 (sks)

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