Steuererklärungen bei Betrieben

Unternehmensteuererklärungen, wie die Umsatzsteuererklärung, dürfen dem Finanzamt ab dem Jahr 2018 nur noch authentifiziert übermittelt werden. Die komprimierte Steuererklärung ist hier nicht mehr möglich. Betroffen sind Steuererklärungen ab dem Veranlagungsjahr 2017.

Quelle: BdSt

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