Steuerentlastungen beschlossen

Gute Nachrichten für Familien: Ab dem 1. Juli 2019 steigen Kindergeld und Freibeträge. Ab 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist bis zum 1. Januar 2021 vorgesehen.

Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192,00 Euro.

Auf für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168,00 Euro und 2020 auf 9.408,00 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Eine Beispielrechnung: Eine Familie mit einem Brutto-Jahresgehalt von 60.000,00 Euro wird ab 2019 um 9,36 % entlastet, das bedeutet für sie 251,00 Euro im Jahr. Bei einem Familieneinkommen von 120.000,00 Euro brutto soll die Entlastung 380,00 Euro im Jahr betragen.

Die sogenannte "kalte Progression" soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Es kommt vor, dass manche trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen. Diese Belastungswirkung bereinigt die Bundesregierung und passt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2019 und 2020 entsprechend an.

Bundestag und der Bundesrat müssen dem Familienentlastungsgesetz noch zustimmen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.06.2018 (sks)

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