Spendenbescheinigung länger aufheben

Für Spenden, die ab 1. Januar 2017 gemacht wurden, braucht der Spendennachweis nicht mehr der Einkommensteuererklärung beigefügt werden. Das heißt für die Steuererklärung 2017, die meistens im Jahr 2018 abgegeben wird, dass die Spendenbescheinigungen nur noch auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt werden müssen. Aber Achtung: Werden die Bescheinigungen nicht angefordert, müssen diese mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahrt werden.

Quelle: BdSt

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