Sparer müssen Freistellungsaufträge überprüfen

(KG)

Ab dem 1. Januar 2016 sind Freistellungsaufträge bei Banken und Sparkassen nur noch gültig, wenn die Steueridentifikationsnummer des Kunden hinterlegt ist. Bisherige Freistellungsaufträge verlieren ihre Gültigkeit, wenn diese Nummer fehlt. Viele Kreditinstitute haben die sogenannte Steuer-ID in den vergangenen Jahren bereits bei ihren Kunden abgefragt. Sparer, die sich unsicher sind, sollten ihre Freistellungsaufträge noch einmal überprüfen, ob die Nummer tatsächlich hinterlegt ist. Die Steuer-ID finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.

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