SHK*)-Handwerk aufgepasst: Hauswasseranschluss legen zu 7 % USt!

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als "Lieferung von Wasser" i. S. des Umsatzsteuergesetzes anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen (sondern von einem Handwerksbetrieb, Anm. d. Verf.) erbracht wird, das das Wasser liefert (Bundesfinanzhof: Urteil vom 07.02.2018; Anschluss an das BGH-Urteil vom 18.04.2012).

*) Sanitär-Heizung-Klima

Quelle: IWW-Newsletter BFH-Leitsatz-Entscheidungen - 14/2018 vom 05.04.2018

 

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