Risikolebensversicherungen sind keine Werbungskosten aus Vermietung

Erhält der Käufer einer vermieteten Immobilie von der Bank ein Darlehen nur unter der Bedingung, dass er neben der grundbuchrechtlichen Absicherung eine Risikolebensversicherung abschließt, stellen die Beiträge zu dieser Police keine Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften dar. Der Zusammenhang mit der Vermietung wird hier durch die private Lebensführung überlagert. (BFH, vom 13.10.2015)

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