Neues zum Thema Registrierkassen: Bundestag legt Kassensicherungsverordnung vor
Um Manipulationen von digitalen Aufzeichnungen insbesondere bei Registrierkassen zu verhindern, hat die Bundesregierung die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (BT-Drucks. 18/12221) vorgelegt.
Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des § 146a AO präzisiert.
Die Kassensicherungsverordnung legt fest:
- welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
- wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
- wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
- die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
- die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
- die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
- die Kosten der Zertifizierung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 294 (il)
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