Neues zum Thema Registrierkassen: Bundestag legt Kassensicherungsverordnung vor

Um Manipulationen von digitalen Aufzeichnungen insbesondere bei Registrierkassen zu verhindern, hat die Bundesregierung die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (BT-Drucks. 18/12221) vorgelegt.

Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des § 146a AO präzisiert.

Die Kassensicherungsverordnung legt fest:

  • welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
  • wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
  • wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
  • die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
  • die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
  • die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
  • die Kosten der Zertifizierung.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 294 (il)

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