Mindestlohnerhöhung 2024 und die Auswirkungen auf Minijob und Midijob

Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2024 auf 12,41 EUR je Zeitstunde. In einem weiteren Schritt wird der Mindestlohn zum 01.01.2025 auf 12,82 EUR je Zeitstunde erhöht.

Auswirkungen auf Minijob- und Midijobgrenzen:

Seit dem 01.10.2022 werden die Entgeltgrenzen für Minijobs und Midijobs dynamisch angepasst. Die Grenzen orientieren sich an der Höhe des Mindestlohnes.

Das ist zu beachten:

Mit einer Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 gelten somit folgende Geringfügigkeitsgrenzen:

  • Für den Minijob beträgt die neue Grenze 538,00 EUR anstatt bisher 520,00 EUR.
  • Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 538,01 EUR und 2.000,00 EUR anstatt bisher 520,01 EUR und 2.000,00 EUR.
  • Die Bestandschutzregelung für Arbeitnehmer im Midijob mit einem Verdienst zwischen 450,01 EUR und 520,00 EUR endet am 31.12.2023. Ab Januar 2024 müssen diese Arbeitnehmer entweder als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden oder eine Gehaltserhöhung auf mindestens 538,01 EUR bekommen.
  • Liegt ein Tarifvertrag (ggf. mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung) vor, so gilt der höhere Mindestlohn des (ggf. allgemeinverbindlichen) Tarifvertrages.
  • Ist hingegen der Mindestlohn des - z.B. veralteten - Tarifvertrages niedriger als der Gesetzliche, so gilt der höhere gesetzliche Mindestlohn.

Bei Fragen…

… bitte wie immer einfach anrufen.

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