KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern: Familienfreundliches BMF gibt BFH kontra

Eltern dürfen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ein Kind zahlt, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen, wie eigene Sonderausgaben geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern dem Kind die Beiträge erstattet haben. Dieses Steuersparmodell im Familienverbund war durch eine BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2018 ernsthaft in Frage gestellt worden. Jetzt hat das BMF Stellung bezogen. Seine Antwort: Das elternunfreundliche BFH-Urteil ist nur im entschiedenen Fall anzuwenden.

Quelle: IWW Institut vom 16.04.2019 mk/gr

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