Kürzere Auszahlungsfrist beim Kindergeld

Ab dem Jahr 2018 wird das Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt. Bisher konnte es nachträglich für maximal vier Jahre zur Auszahlung kommen. Eltern sollten deshalb zeitnah prüfen, ob ein bzw. wieder ein Anspruch auf Kindergeld, beispielsweise bei volljährigen Kindern in Ausbildung, besteht.

Quelle: BdSt

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