Kleinunternehmer
Bisher durften Freiberufler der Einkommensteuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen, wenn ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 Euro betrugen. Diese Regelung gilt nicht mehr (BMF-Schreiben vom 09.10.2017). Das heißt, für die Steuererklärung 2017 muss die Anlage EÜR elektronisch übermittelt werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Härtefälle.
Quelle: BdSt