Kleinunternehmer

Bisher durften Freiberufler der Einkommensteuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen, wenn ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 Euro betrugen. Diese Regelung gilt nicht mehr (BMF-Schreiben vom 09.10.2017). Das heißt, für die Steuererklärung 2017 muss die Anlage EÜR elektronisch übermittelt werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Härtefälle.

Quelle: BdSt

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