Kleinbetragsrechnungen jetzt bis 250 EURO

Der Bundesrat hat am 12.05.2017 zugestimmt: Kleinbetragsrechnungen jetzt bis 250 EURO.

Rückwirkend zum 01.01.2017 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 EURO auf jetzt 250 EURO angehoben.

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 EURO (bis 31.12.2016: 150 EURO) müssen folgende Mindestangaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • gelieferte Gegenstände oder sonstige Leistung (nach Menge und Art)
  • Entgelt
  • Steuerbetrag oder Rechnungszusatz mit Hinweis auf Steuerbefreiung

Sie kennen die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsbestandteile und -zusätze nicht?

Tipp: Hier geht es zu unserem Download "Rechnungsbestandteile" und hier zum Download "Rechnungszusätze".

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