Kein geldwerter Vorteil für Überlassung betrieblicher Fahrräder

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte. U.a.: Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden.

Quelle: aktuelles Steuerrecht 2018/2019, Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht (sks)

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