Kassen-Nachschau kommt
Ab Januar 2018 wird es eine neue Kontrollmöglichkeit für die Finanzbehörden geben: Mit der sogenannten Kassen-Nachschau soll die ordnungsgemäße Buchung von Kassenein- und -ausgaben zeitnah überprüft werden können. Dazu dürfen die Amtsträger ohne vorherige Ankündigung innerhalb der Geschäfts- und Arbeitszeiten die Betriebsräume betreten.
Quelle: BdSt