Kassen-Nachschau kommt

Ab Januar 2018 wird es eine neue Kontrollmöglichkeit für die Finanzbehörden geben: Mit der sogenannten Kassen-Nachschau soll die ordnungsgemäße Buchung von Kassenein- und -ausgaben zeitnah überprüft werden können. Dazu dürfen die Amtsträger ohne vorherige Ankündigung innerhalb der Geschäfts- und Arbeitszeiten die Betriebsräume betreten.

Quelle: BdSt

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