Hoher Steuerzins seit 2014 verfassungswidrig

Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind seit 2014 verfassungswidrig, so das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das gilt auch für Steuernachzahlungen wie für -erstattungen. Steuerbescheide mit Verzinsungszeiträumen ab 2019 müssen korrigiert werden.

Hintergrund: Das Finanzamt beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, Zinsen auf die Steuernachzahlungen zu verlangen oder im Falle einer Steuererstattung Zinsen auf die Rückzahlungssumme zu zahlen (für die Jahre 2019 und 2020 gilt aufgrund von Corona eine längere zinsfreie Karenzzeit). Und zwar 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Höhe des Zinssatzes seit Januar 2014 verfassungswidrig ist. Allerdings ist das bisherige Recht - also der hohe Steuersatz - für Verzinsungszeiträume, die bis ins Jahr 2018 fallen, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung für die Zinszeiträume ab Januar 2019 zu treffen. Die Neuregelung ist dann auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden.

Grundsätzlich ist das Urteil für viele Steuerzahler wichtig und hat eine riesige Breitenwirkung. Sämtliche Steuerbescheide ergehen hinsichtlich der Verzinsung seit 2019 vorläufig. Wer zu viel Zinsen zahlt, muss nicht mehr selbst aktiv werden - das Finanzamt wird ohne Aufforderung aktiv.

Quelle: Steuer-News 09/2021 BdSt

Neuregelung bis zum 31.07.2022 - wie sieht sie aus?

Der Gesetzgeber muss bis zum 31.07.2022 für Zinszeiträume ab dem Jahr 2019 eine (verfassungsgemäße) Neuregelung schaffen. Wie diese aussehen kann, ist unklar. Zumindest steht fest, dass der Zinssatz erheblich reduziert werden muss. Denkbar wäre es auch, den Zinssatz zum Teil an den aktuellen Zinssatz am Kapitalmarkt zu koppeln. Wir bleiben am Ball.

Wann ist mit geänderten Zinsbescheiden zu rechnen?

Voraussichtlich erst, wenn die gesetzliche Neuregelung durch ist.

Quelle: SSP Steuern sparen professionell 09/2021

Zurück