Höhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 1. September 2015
(KG)
Für Arbeitgeber erhöhen sich zum 1. September 2015 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Ab dem 1. September 2015 betragen die Umlagesätze 1,00 Prozent für die U1 (bisher 0,7 Prozent) und 0,30 Prozent für die U2 (bisher 0,24 Prozent).