Haus- und Grundbesitz - Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen

Ein halbes Jahr nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus zugestimmt. Damit ist es amtlich: Neu gebaute Mietwohnungen, für die der Bauantrag zwischen 31.8.2018 und 31.12.2021 gestellt wurde, können durch eine Sonderabschreibung gefördert werden.

Das wird gefördert:

  • Die Schaffung neuen Wohnraums durch Neubau, Erweiterung oder Umnutzung
  • Wohnraum mit Anschaffungskosten von max. 3.000 €/m², der
  • für mindestens 10 Jahre als Mietwohnung genutzt wird.

Durch diese sehr engen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass keine besonders teuren Luxuswohnungen von der steuerlichen Förderung profitieren. Auch die enge Bindung an die wohnwirtschaftliche Nutzung hat den Zweck, eine missbräuchliche Gestaltung der Sonderabschreibung zu verhindern. Auch eine Ferienwohnung gilt nach der nun verabschiedeten Gesetzesfassung nicht als förderfähig.

Steuertipp:

Haben Sie ein Bauprojekt, das in den Förderzeitraum fällt, prüfen Sie, ob es möglich ist, die Baukosten unter der Höchstgrenze von 3.000 € je Quadratmeter zu halten. So haben Sie die Chance, nach Fertigstellung in den Genuss der Sonderabschreibung zu kommen.

Quelle: Steuertipps aktuell / September 2019 sks

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