Grundsteuer - das ist zu tun:

Das Bundesverfassungsgericht forderte schon vor einiger Zeit eine Neuregelung zur Bemessung der Grundsteuer, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruht. Aufgrund dessen haben Bundestag und Bundesrat in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet. Konsequenz: Für jedes der rund 35 Millionen Grundstücke ist noch in 2022 eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben.

Sie sind Grundbesitzer, also Eigentümer von Grund und Boden, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Gebäuden oder Wohnungseigentum oder Sie sind erbbauberechtigt?

Dann sind auch Sie von der Erklärungspflicht unmittelbar betroffen!

Die Erstellung der Erklärungen erfordert das Zusammentragen zahlreicher Unterlagen und Daten. Die Feststellungserklärungen sind in der Zeit von Juli bis Oktober 2022 elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Wir haben uns bereits früh auf diese Aufgabenstellung eingestellt und sind daher in der Lage, auch Nicht-Mandanten in der gesamten Abwicklung mit den Finanzbehörden bis hin zur abschließenden Bescheidprüfung zu unterstützen.

Doch die Zeit bis Ende Oktober 2022 ist knapp. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Zusammentragen benötigter Unterlagen, sollten daher bereits jetzt initiiert werden.

Tipp: Vereinbaren Sie am besten noch heute ein unverbindliches und für Sie kostenfreies Telefonat mit uns.

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