Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt

Arbeitnehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler können für berufliche oder betriebliche Zwecke angeschaffte Gegenstände künftig schneller bei der Steuer absetzen: Ab 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs bzw. der Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bisher galt ein Betrag von 410 Euro. Für Unternehmer gibt es zudem Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten und bei der sog. Sammelposten-Abschreibung.

Quelle: BdSt

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