Grenze für Aufmerksamkeiten von 40 EURO auf 60 EURO angehoben

(SKS)

Wenden Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses, (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt) Sachzuwendungen, z.B. Blumen oder ein Buch, zu, so sind diese bis zu einer Freigrenze von 60 EURO (brutto, bis 31.12.2014: 40 EURO) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei! Dies gilt auch für Gutscheine.

ACHTUNG: Geldgeschenke sind STETS steuer- und beitragspflichtig!
WAS VIELE NICHT WISSEN: Für Abendessen z.B. anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes gilt die 60 EURO-Grenze ebenfalls!

TIPP: Für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die 35 EURO-Netto-Grenze, im Zusammenhang mit einem besonderen persönlichen Ereignis dürfen jedoch 60 EURO brutto in Sachwerten (!) zugewendet werden.

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