Gerüchte um Kindergeld ab 01.01.2016 in sozialen Netzwerken? Tatsache ist: Familienkassen akzeptieren Nachreichen der Steuer-ID
In den sozialen Medien grassierte die Nachricht, dass bei fehlenden ID-Nummern das Kindergeld ab Januar 2016 nicht mehr ausgezahlt wird. Dies trifft nicht zu! So hat das Bundeszentralamt für Steuern versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres nachreichen können.
Bei Neuanträgen werden die ID-Nummern von Kind und Elternteil direkt abgefragt. Eltern, die schon Kindergeld beziehen und die Steuer-ID-Nummern noch nicht angegeben haben, sollten dies nachholen.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 13.11.2015