Frühjahrsputz - welche Unterlagen Sie 2024 entsorgen dürfen!

Wir wünschen Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2024!

Schon wieder ein Jahr weiter... Zeit für den "Frühjahrsputz" im Aktenarchiv!

Welche Belege dürfen Sie in diesem Jahr vernichten?

Einen genauen Überblick gibt Ihnen die Übersicht: Aufbewahrungsfristen. Als "letzter Eintrag oder Bearbeitung" gilt das Jahr, in dem die jeweilige Steuererklärung abgegeben wurde.

Beispiel: Wird Ihre Steuererklärung immer im Folgejahr abgegeben, also z.B. in 2014 für 2013 (Regelfall)?

Dann dürfen Sie ab sofort vernichten:

  • sämtliche Buchungsbelege, Angebote, Eingangs- und Ausgangsrechnungen bis einschließlich 2012
  • Inventurunterlagen bis einschließlich 2016

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