Frühjahrsputz - welche Unterlagen Sie 2023 entsorgen dürfen!

Wir wünschen Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2023!

Schon wieder ein Jahr weiter ... Zeit für den "Frühjahrsputz" im Aktenarchiv!

Welche Belege dürfen Sie in diesem Jahr vernichten?

Einen genauen Überblick gibt Ihnen die Übersicht: Aufbewahrungsfristen. Als "letzter Eintrag oder Bearbeitung" gilt das Jahr, in dem die jeweilige Steuererklärung abgegeben wurde.

Beispiel: Wird Ihre Steuererklärung immer im Folgejahr abgegeben, also z.B. in 2013 für 2012 (Regelfall)?

Dann dürfen Sie ab sofort vernichten:

  • sämtliche Buchungsbelege, Angebote, Eingangs- und Ausgangsrechnungen bis einschließlich 2011
  • Inventurunterlagen bis einschließlich 2015

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