Frühjahrsputz - welche Unterlagen Sie 2022 entsorgen dürfen!

Die Vögel zwitschern es von den Dächern: Es ist Zeit für den jährlichen Frühjahrsputz.

Welche Belege dürfen Sie dieses Jahr vernichten?

Einen genauen Überblick gibt Ihnen die unsere Übersicht der Deutschen Handwerkszeitung.
So sind Sie sicher:
Als „letzter Eintrag oder Bearbeitung“ empfehlen wir, das Jahr der Abgabe Ihrer Steuererklärungen zu Grunde zu legen!
Praktische Beispiele:
Buchungsbelege, Angebote, Eingangs- und Ausgangsrechnungen bis einschließlich 2010 dürfen Sie vernichten, wenn der 2010´er Jahresabschluss und Steuererklärungen im Folgejahr, also in 2011 beim Finanzamt eingereicht wurden.
Inventurunterlagen bis einschließlich 2014 dürfen Sie vernichten, wenn der 2014´er Jahresabschluss und Steuererklärungen in 2015 beim Finanzamt eingereicht wurden.

 

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