Förderung des Mietwohnungsneubaus (Bundestag)

Der Bundestag hat am 29.11.2018 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in 2./3. Lesung verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist es, durch die Einführung einer neuen Sonderabschreibung (§ 7b EStG-neu) private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen.

Dazu wird eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr eingeführt. Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 EURO je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.

Quelle: u.a. Bundestag online sowie NWB Datenbank vom 30.11.2018 (mk/sks)

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