Erhöhung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung und des Zuschlages ab 01.07.2023 -Handlungsbedarf bis 10.07.2023!

Heute informieren wir Sie über die ab 01. Juli 2023 geltenden Erhöhungen in der Pflegeversicherung. Leider sind von den Erhöhungen auch die Arbeitgeberbeiträge betroffen. Die neuen Beiträge entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Pflegeversicherung für:

Gesamtbeitrag

Arbeitnehmerbeitrag

Arbeitgeberbeitrag

Kinderlose

4,00%

2,30%

1,70%

Eltern mit einem Kind

3,40%

1,70%

1,70%

Eltern mit 2 Kindern

3,15%

1,45%

1,70%

Eltern mit 3 Kindern

2,90%

1,20%

1,70%

Eltern mit 4 Kindern

2,65%

0,95%

1,70%

Eltern mit 5 Kindern und mehr Kindern

2,40%

0,70%

1,70%

Das brauchen wir von Ihnen je Arbeitnehmer mit Elterneigenschaft – bitte bis 10.07.2023:

Kopie(n) der Geburtsurkunden für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder hätten (betrifft Kinder, die vorher verstorben sind)

Bei Fragen…

…bitte wie immer einfach anrufen. Weitere Infos unter DATEV Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund - DATEV Hilfe-Center

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