Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt

(KG)

De Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 von derzeit 1.308 EUR auf 1.908 EUR erhöht. Für jedes weitere Kind steigt der Betrag dann noch einmal um 240 EUR. Einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern würde folglich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 2.388 EUR (1.908 EUR + 480 EUR für zwei zusätzliche Kinder) zustehen.

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