Entlastung von einigen Aufzeichnungspflichten wegen Mindestlohn ab 1. August 2015

(SKS)

Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, gelten ab 1. August 2015 geänderte Regeln für die Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn.
Demnach entfällt ab 01.08.2015 die Aufzeichnungspflicht für

  • Mitarbeiter mit einem regelmäßigen Monatsentgelt von mehr als 2.000 EUR.
    -> Voraussetzung: In den letzten zwölf Monaten wurden nachweislich jeweils mehr als 2.000 EUR brutto Entgelt gezahlt!
    Der 12-Monats-Zeitraum verlängert sich um etwaige Unterbrechungen (z.B. wegen Krankheit innerhalb des letzten Jahres)
  • alle Familienangehörigen des Arbeitgebers.

Diese Erleichterungen gelten ab 01.08.2015:
Für den Zeitraum Januar bis Juli 2015 müssen die Aufzeichnungen auch für die o. g. Personenkreise geführt worden und vorhanden sein!

Für Ihre Rückfragen - z.B. bei Zweifeln, ob ein bestimmter Mitarbeiter von der Erleichterung erfasst ist - steht Ihnen unsere Lohn-Expertin, Frau Czogalla, jederzeit zur Verfügung.

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