Deutschkurs für Flüchtlinge als Betriebsausgabe

Wann keine Lohnsteuer anfällt BMF vom 04.07.2017 - Az. IV C 5 - S 2332/09/10005

Stellt ein Arbeitgeber Flüchtlinge oder Arbeitnehmer ein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, hat er in der Regel ein betriebliches Interesse daran, dass diese die deutsche Sprache beherrschen, um ihre beruflichen Aufgaben bewältigen zu können. In diesem Fall fällt keine Lohnsteuer an, wenn er die Kosten für einen Deutschkurs trägt, der Arbeitgeber hat aber Betriebsausgaben.

Gründe können sein (Belege im Lohnkonto aufbewahren):

  • Der Arbeitnehmer braucht den Deutschkurs, um Unfallverhütungsvorschriften zu verstehen
  • Er hat Kundenkontakt und muss sich verständigen können.
  • Die Teamarbeit ist ohne Deutschkenntnisse nicht möglich

Quelle: IWW 8/2017

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