Corona-Überbrückungshilfe

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete am gestrigen Mittwoch.

Anspruch auf Überbrückungshilfe:

Seit mindestens 31.10.2019 bestehende Unternehmen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist, haben Anspruch auf Überbrückungshilfe.

Antragsverfahren:

Anders als bei der Soforthilfe erfolgt das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe über den Steuerberater. Vorsorglich haben wir uns für das Antragsverfahren bereits heute registrieren lassen, damit wir Ihnen ggf. schnellstmöglich zu weiterer Liquidität verhelfen können. Die Zugangsdaten für die Antragstellung sind uns baldmöglichst zugesagt.

Für diese Mandanten können wir Anträge auf Überbrückungshilfe stellen:

Mandanten, die uns mit der monatlichen oder vierteljährlichen Erstellung oder Überwachung ihrer Buchführung beauftragt haben.

Besonders wichtig: Bitte reichen Sie uns Ihre ggf. noch fehlenden Belege für den Zeitraum bis 30.06.2020 bis spätestens 17.07.2020 ein!

Für diese Mandanten können wir (noch) keine Anträge auf Überbrückungshilfe stellen:

Mandanten, die uns nur jährlich mit Belegerfassung und Gewinnermittlung beauftragen!

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden umfassende Informationen über die aktuellen Zahlen des antragstellenden Unternehmens abgefragt. Daher können wir die Antragstellung nur vornehmen, wenn und soweit die notwendigen aktuellen Daten und Zahlen vorliegen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn wir Finanzbuchführungen laufend, also monatlich oder vierteljährlich erstellen oder überwachen. Haben Sie uns bisher jedoch nur einmal jährlich mit der Aufbereitung Ihrer Unterlagen beauftragt und kommt nach Ihrer Prüfung die Beantragung der Überbrückungshilfe in Betracht, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf: Beauftragen Sie uns ggf. mit der Erstellung Ihrer Buchführung 2019 UND 2020 UND reichen Sie uns hierzu ggf. Ihre Belege für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020 bis spätestens 17.07.2020 ein!

Achtung: Ohne Ihre Belege und Unterlagen für 2019 ist eine Beantragung nicht möglich!

Wir sind für Sie da!

Wir sind Ihr Partner und stehen Ihnen auch und gerade jetzt zur Seite.

Bleiben Sie gesund und munter!

Ihre Steuerberaterinnen aus Schlebusch

Susanne Kommessien-Seibert & Kristina Grosser         

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