Corona-Prämie noch bis 30.06.2021 möglich!

Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird bis zum 30.06.2021 verlängert (Ergänzung im Jahressteuergesetz 2020).

Wichtig: Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ im Jahr 2020 keine oder nicht die volle steuerfreie Prämie gezahlt haben.

Tipp: Haben Sie Ihrem Arbeitnehmer in 2020 eine Corona-Prämie unterhalb des Höchstbetrages gezahlt, können Sie bis 30.06.2021 noch weitere Zahlungen bis zur Ausschöpfung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrages von 1.500 EUR leisten.

Quelle: IWW-Newsletter: SSP Steuern sparen professionell newsletter@iww.de vom 24.12.2020

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