Corona-Informationen von Ihrem Steuerberater, hier: NRW-Soforthilfe erhalten und jetzt Angst vor "Überkompensation"? Bitte warten Sie ab!

Sie haben einen Antrag auf NRW-Soforthilfe gestellt und sind nun unsicher, ob bei Ihnen eine sog. Überkompensation vorliegt?

Leider stehen auch uns derzeit nur die auf der FAQ-Seite https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 stehenden Informationen zur Verfügung, die wir hier noch einmal für Sie aufführen:

 

Zusammenfassend heißt es hierin:

„Eine Überkompensation ist nach der dreimonatigen Förderphase zurückzuerstatten.

Hilfestellung bei der Berechnung der Überkompensation bietet ein Vordruck, den alle Zuschussempfänger in einem gesonderten Schreiben (inkl. Ausfüll-Anleitung) rechtzeitig erhalten.“

Unsere dringende Bitte:

  • Warten Sie das genannte Schreiben ab!

Wenn Sie hierzu Fragen haben:

  • Lassen Sie uns das Schreiben nebst Ausfüll-Anleitung zukommen UND rufen Ihre Steuerberaterin an.
  • Sollte Ihre Steuerberaterin nicht direkt zu sprechen sein, vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Im eigenen Interesse sehen Sie von Fragen per Email ab! Telefonieren geht viel schneller!

Bitte nicht wundern:

Aus den genannten Gründen werden wir bereits erhaltene Emails in dieser Sache nicht beantworten.

Bitte vereinbaren Sie gerne einen Telefontermin, um etwaige andere Fragen zu platzieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bleiben Sie zuversichtlich! Wir tun es auch!

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