Corona-Informationen von Ihrem Steuerberater, hier: KfW-Sonderprogramm für die Wirtschaft am 23.03.2020 beschlossen - KfW-Corona-Hilfen

Sehr geehrte Damen und Herren Mandanten,

spielen Sie mit dem Gedanken, Kreditmittel aufzunehmen? Nach unserer Informationslage sind die Banken noch nicht in der notwendigen Form auf Corona und die schnelle Vergabe der zusätzlich bereit gestellten Mittel vorbereitet. Zudem werden – zur Überraschung vieler Mandanten – nach wie vor zahlreiche Unterlagen für die Kreditvergabe zur Bedingung gemacht. Wir können Sie hier umfassend unterstützen und vor allem entlasten.

Das ist neu:

Am gestrigen Montag hat die KfW ein zusätzliches Sonderprogramm für die Wirtschaft gestartet. Infos gibt es hier:

KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft

Hier finden Sie die bisherigen Corona-Hilfs-Programme der KfW:

KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen

Das können wir für Sie tun:

    • Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank und Vorabklärung der in Frage kommenden Instrumente (z.B. Tilgungsaussetzung, kurz- oder langfristige Kontokorrentlinien-Erhöhung, (KfW-) Darlehen)
    • Zusammenstellung der für die Kreditvergabe - nach wie vor ! - nötigen Unterlagen
    • Ermittlung Ihres voraussichtlichen Liquiditätsbedarfs
    • Stellung des Kreditantrags 

Wir machen es einfach:

    • Sie teilen uns mit, in welcher Höhe Sie wie schnell Liquidität benötigen.
    • Wir erledigen den Rest. 

Wir sind Ihr Partner und werden Ihnen auch in dieser schweren Krise bestmöglich zur Seite stehen.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Steuerberaterinnen aus Schlebusch

Susanne Kommessien-Seibert & Kristina Grosser

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