Corona-Informationen von Ihrem Steuerberater, hier: Corona-SOFORTHILFE - Das können Sie vorbereiten

Sehr geehrte Damen und Herren Mandanten,

die Eckpunkte für die Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten stehen fest.

Die offiziellen Regelungen zur Soforthilfe finden Sie hier:

Soforthilfe für Unternehmen mit 0-50 Beschäftigten

ACHTUNG: Der o.g. Link wird noch laufend – auch in den Fließtexten! - ergänzt und aktualisiert.

Besonders wichtig:

  • Das Antragsformular wird voraussichtlich*) morgen online gestellt. *)Nach Rücksprache mit der IHK steht der Termin noch „auf der Kippe“. Der Antrag kann nur vom Unternehmer selbst und nicht durch uns gestellt werden.
  • ANTRAGSFRIST - Wir lesen es so:
    • 31.03.2020, wenn Ihr Umsatz im März um mind. 50% gegenüber dem Durchschnitt der Monate Januar bis März 2019 zurückgegangen ist.
    • 30.04.2020, wenn Ihr Umsatz im April um mind. 50% gegenüber dem Durchschnitt der Monate Februar bis April 2019 zurückgegangen ist.
    • 30.04.2020, in allen anderen Fällen.
  • FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch beim Ausfüllen, zumal die Regelungen zum Teil schwammig und zum Teil sogar widersprüchlich sind:
    • Im Büro bis Freitag 14 Uhr: 0214/311475-70
    • Danach und am Wochenende gerne mobil:
    • Susanne Kommessien-Seibert 0172-2310476
    • Frau Grosser 0173-7015141

Das können Sie schon vorbereiten (vor allem wichtig, wenn die Antragsfrist 31.03. auf Sie zutrifft!)

  • Personalausweis
  • Handelsregisternummer sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens
  • Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos
  • Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation) Statistisches Bundesamt: Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen (PDF) Statistisches Bundesamt: Klassifikation der Wirtschaftszweige Stichwortverzeichnis (PDF)
  • Anzahl der Beschäftigten:
    • Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl soll laut Regelungen der 31.12.2019 sein.
    • Laut Formularmuster soll jedoch der aktuelle Stand angegeben werden!
    • Möglicherweise wird es hier noch eine Klarstellung geben.
    • Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
      • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
      • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
      • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
      • WICHTIG: Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.
      • Auszubildende werden nur mitgezählt, solange durch ihre Anrechnung nicht die Förderobergrenze von 50 Beschäftigten überschritten wird.

Wir sind für Sie da!

Wir sind Ihr Partner und werden Ihnen auch in dieser schweren Krise bestmöglich zur Seite stehen.

Susanne Kommessien-Seibert & Kristina Grosser

Ihre Steuerberaterinnen aus Schlebusch

Bleiben Sie gesund!

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