Corona-Informationen von Ihrem Steuerberater, hier: 1) Corona-Soforthilfe - Neuigkeiten zum Rückmeldeverfahren 2) Neue Unterstützung

Das Bundesministerium der Finanzen hat einige Neuigkeiten für Corona-betroffene Unternehmen veröffentlicht: NRW-Soforthilfe 2020 | WIRTSCHAFT.NRW

Corona-Soforthilfe:

Muss ich – ganz oder teilweise - zurückzahlen? Und wenn ja: wann?

Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern.

Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst 2021. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig.

Ich will noch dieses Jahr abrechnen!

Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Ende November – also dieser Tage - sollen alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail erhalten, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.

Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.

Tipps zu Rückmeldung und Rückzahlung:
Vorsicht: Fallen Sie nicht auf Betrüger rein!

Bitte überweisen Sie jetzt nicht selbstständig zu viel erhaltene Soforthilfe-Gelder

Warten Sie auf das offizielle Schreiben mit einem Vordruck für die Berechnung.

Wenn Sie hierzu Fragen haben:

Lassen Sie uns das Schreiben nebst Ausfüll-Anleitung zukommen UND rufen Ihre Steuerberaterin an.
Im eigenen Interesse sehen Sie von Fragen per Email ab! Telefonieren geht viel schneller!
Sollte Ihre Steuerberaterin nicht direkt zu sprechen sein, vereinbaren Sie einen Telefontermin.
Weitere Infos: NRW-Soforthilfe 2020: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren | WIRTSCHAFT.NRW

Neue Unterstützungen für Corona-betroffene Unternehmen:
Novemberhilfe, Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe … Wer blickt da noch durch?
Einen ersten Überblick mit Erläuterungen können Sie sich auf den folgenden Seiten des Bundesministerium der Finanzen verschaffen:

Bundesfinanzministerium - Mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche

Wer es leichter haben will, ruft uns an und vereinbart einen Telefontermin mit Frau Grosser, unserer Expertin für alle Corona-Hilfen.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Ihre Steuerberaterinnen aus Schlebusch

Susanne Kommessien-Seibert & Kristina Grosser

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