BFH: Bekanntwerden einer Betriebsaufspaltung als neue Tatsache

In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des BFH hat dieser mit Urteil vom 16.04.2015 eine sehr nachteilige Entscheidung für den Steuerpflichtigen getroffen.

Im Urteilsfall waren für das Finanzamt in ausreichendem Maße Anhaltspunkte vorhanden, aus denen sich die Verpflichtung zur Ermittlung im Hinblick auf eine Betriebsaufspaltung ergeben haben. Diese Ermittlungen hatte das Finanzamt jedoch unterlassen. Erst im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde der Mietvertrag durch den Betriebsprüfer angefordert und eingesehen und eine Betriesbsaufspaltung "erkannt".

Durch diese Entscheidung wird es für die Finanzbehörden zukünftig viel einfacher sein, Bescheide rückwirkend zu ändern und eigene Ermittlungsmängel später noch zu korrigieren.
(Quelle: Taxnews Newsletter vom 08.10.2015)

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