Aufbewahrungsfristen: Unterlagen vernichten
Buchungsunterlagen aus den Jahren 2006 und früher können in der Regel jetzt vernichtet werden, da die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren dort abgelaufen ist. Die Frist beginnt nämlich mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Voraussetzung ist u. a., dass alle Steuerbescheide rechtskräftig sind. Wer sich bezüglich der Aufbewahrungsfristen unsicher ist - es gibt auch eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist - sollte alle Dokumente zehn Jahre aufbewahren.
Faustregel (wenn Steuererklärungen immer fristgemäß abgegeben werden): Nach Ablauf von 11 Jahren ab dem betreffenden Kalenderjahr darf vernichtet werden.
Besonders wichtig: Verträge, Urteile, Mahnbescheide o. ä. Dokumente sollten im Zweifel lebenslang verwahrt werden, um Sachverhalte ggf. auch nach Jahrzehnten belegen zu können.