Arbeitszimmer eines Unternehmers: Neue Rechtsprechung des BFH ermöglicht verbesserten Abzug!

BFH 22.02.2017: mehr Selbstständige können häusliches Arbeitszimmer absetzen.

Mit dieser Entscheidung stellt der BFH klar, dass nicht grundsätzlich aus einer in den Betriebsräumen vorhandenen Büroausstattung darauf geschlossen werden kann, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht absetzbar ist.

Achtung: Es können auch steuerliche Nachteile entstehen! Stichwort: notwendiges Betriebsvermögen! So kann beispielsweise die Umwidmung vom Arbeitszimmer in ein Kinderzimmer bereits zu Steuernachzahlungen führen!

Tipp: Sprechen Sie Ihren Steuerberater auf dieses Urteil an!

Hinweis: Für unsere Mandanten prüfen wir in allen offenen Jahresabschlüssen, ob die Voraussetzungen für den verbesserten Abzug vorliegen. Im Jahresabschluss-Vorgespräch wägen wir die steuerlichen Vor- und ggf. Nachteile mit Ihnen gemeinsam ab.

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