Arbeitszeitaufzeichnungspflicht

Die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht wirft viele Fragen auf. Kaum ein Unternehmer blickt noch durch.
Wie Sie wissen, DÜRFEN wir zum Thema Arbeitsrecht NICHT beraten, wir haben aber größtes Verständnis für Ihre Sorgen und Nöte. Für die folgenden Ausführungen können wir daher keine Haftung übernehmen. Bitte lassen Sie sich arbeitsrechtlich beraten, um auf der sicheren Seite zu sein!

Nach unserer Kenntnis fassen wir den aktuellen Stand als unbezahlten Service wie folgt zusammen (ohne Gewähr!):

  • Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.05.2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit einer jeden Arbeitnehmerin bzw. eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann (EuGH Rs.55/18 CCOO).
  • Das BUNDESARBEITSGERICHT (BAG) hat mit Beschluss vom September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) festgestellt, dass das Urteil des EuGH vom 14.05.2019 auch von deutschen Arbeitgebern zu beachten ist.
  • Das BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMAS) hat die EuGH-Rechtsprechung noch nicht umgesetzt, diskutiert aber derzeit über einen Referentenentwurf. Bis zum verabschiedeten Gesetz müssen wir anders klarkommen, denn:
  • Auf der Seite des BMAS heißt es:  Arbeitszeiterfassung ist laut BAG bereits heute geltendes Recht! Der Arbeitgeber dürfte mit der Arbeitszeiterfassung NICHT warten, bis das Arbeitszeitgesetz an die Rechtsprechung des BAG angepasst sei.
  • Immerhin ist schon eine BMAS FAQ-Liste veröffentlicht.
  1. ZOLLAMT Stichwort: Sicherstellung des gesetzlichen Mindestlohnes (BMAS - Dokumentationspflicht):
  • In bestimmten Branchen besteht schon länger die gesetzliche Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren. Die Dokumentationspflicht besteht für
  • geringfügig Beschäftigte und
  • in den Wirtschaftsbereichen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Das sind alle Branchen mit Sofortmeldepflicht.
  • Die Ausnahmen von dieser Arbeitszeitaufzeichnungspflicht führt das ZOLLAMT auf unter Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung.

FAZIT und Empfehlung:

Damit könnten viele unserer Lohnmandanten bereits jetzt zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sein. Lassen Sie sich arbeitsrechtlich beraten und führen aber sicherheitshalber schon ab heute laufend aktuelle Aufzeichnungen UND haben diese stets griffbereit.

Hilfen zur Umsetzung:
Vorlagen und Muster
Mangels überarbeitetem Arbeitszeitgesetz hat das BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES per 30.09.2022 einen BMAS-Muster-Stundenzettel veröffentlicht. Alternativ fügen wir 2 Excel-Listen („Tätigkeitsnachweis_DATEV_manuell“ und „Tätigkeitsnachweis_DATEV_elektronisch“) bei. Unser Favorit: Der „Tätigkeitsnachweis_DATEV_elektronisch“, da Ihnen dieser etwas Arbeit abnimmt:

  • bei Eingabe des Monats werden automatisch die Daten eingetragen
  • die Arbeitszeiten werden selbstständig ermittelt (Uhrzeiten tragen Sie 4-stellig ein, für den Beginn um 8.00 Uhr erfassen Sie bitte „0800“. Eine Pause von ½ Std. erfassen Sie mit „30“.)

Bei der Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen ist laut BMAS FAQ-Liste zu beachten:

  • Es ist egal, ob die Liste handschriftlich oder maschinell erstellt und ausgefüllt wird.
  • Unterschriften des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers sind nicht erforderlich.
  • Dass die Liste korrekt ist, hat der Arbeitgeber sicherzustellen.
  • Die Arbeitszeit muss bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert sein, also eine Woche später.
  • Das Dokument verbleibt beim Arbeitgeber und muss bei einer Kontrolle durch den Zoll vorgezeigt werden.

Noch Fragen? Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte testen Sie die Anlagen und suchen sich ein für Sie passendes Muster aus. Sollten Sie mit den Anlagen nicht klarkommen, melden Sie sich.
Im Falle von rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständigen Kammern und Verbände oder Ihren Anwalt und holen rechtlichen Rat ein.

Wir hoffen, Ihnen hiermit einen Dienst erwiesen zu haben, von dem Sie profitieren.

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