Arbeitnehmer Corona-Positiv getestet? Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten!
Corona ist (fast) vorbei! Seit 01.02.2023 gelten neue Coronaregelungen, hier die wichtigsten Eckpunkt für Arbeitgeber:
Neue Coronaschutzverordnung in Eckpunkten:
Maskenpflicht?
- nur in ausgewählten Einrichtungen
- nur bei positivem Test-Ergebnis - in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske
Verhalten bei einem positiven Test-Ergebnis?
- keine generelle Pflicht zur Absonderung
- Absonderung nur in Folge einer schriftlichen Anordnung einer Behörde
- WICHTIG: Arbeitnehmer darf arbeiten - aber Maskenpflicht!
Erhält der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Verdienstausfall für infizierte Arbeitnehmer?
- nein, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist
- ja, anteilig, durch die Krankenkasse, wenn der Arbeitnehmer eine Krankmeldung vorlegt (Höhe gem. den Erstattungssätzen Umlage U1)
- ja, in voller Höhe, durch den Landschaftsverband Rheinland, allerdings nur noch in seltenen Fällen (z.B. bei behördlicher Anordnung der Absonderung)
Gut zu wissen:
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung.
Hier geht es zu Informationen und Pressemitteilungen:
- des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Informationen zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen / Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
- der Landesregierung NRW: Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023: Die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Pflicht zur Isolierung entfallen / Land.NRW