Arbeitnehmer Corona-Positiv getestet? Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten!

Corona ist (fast) vorbei! Seit 01.02.2023 gelten neue Coronaregelungen, hier die wichtigsten Eckpunkt für Arbeitgeber:

Neue Coronaschutzverordnung in Eckpunkten:
Maskenpflicht?

  • nur in ausgewählten Einrichtungen
  • nur bei positivem Test-Ergebnis - in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske

Verhalten bei einem positiven Test-Ergebnis?

  • keine generelle Pflicht zur Absonderung
  • Absonderung nur in Folge einer schriftlichen Anordnung einer Behörde
  • WICHTIG: Arbeitnehmer darf arbeiten - aber Maskenpflicht!

Erhält der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Verdienstausfall für infizierte Arbeitnehmer?

  • nein, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist
  • ja, anteilig, durch die Krankenkasse, wenn der Arbeitnehmer eine Krankmeldung vorlegt (Höhe gem. den Erstattungssätzen Umlage U1)
  • ja, in voller Höhe, durch den Landschaftsverband Rheinland, allerdings nur noch in seltenen Fällen (z.B. bei behördlicher Anordnung der Absonderung)

Gut zu wissen:
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung.
Hier geht es zu Informationen und Pressemitteilungen:

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