Angehörigen-Darlehen: Betriebsausgabenabzug in Gefahr! Neue vGA-Gefahr für GmbH!

Verbindlichkeiten sind in der Bilanz grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster ist ein nach steuerrechtlichen Grundsätzen nicht fremdübliches Darlehen nicht als betriebliche Verbindlichkeit anzusetzen und abzuzinsen. Das Darlehen ist dem Privatvermögen zuzuordnen. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden (FG Münster, Urteil v. 07.11.2016, 7 K 3044/14, (Rev. eingel., Az. BFH: X R 40/16), EFG 2016, S. 2056).

Hinweis: Folgt der BFH dieser Rechtsprechung, wären die gezahlten Zinsen in voller Höhe nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für die GmbH besteht die Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung!

TIPP: Fragen Sie Ihren Steuerberater - BEVOR Sie Ihrer Firma ein Darlehen geben - nach der optimalen steuerlichen Gestaltung! (sks)

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