Altersentlastungsbetrag schmilzt

Neben besonderen Steuerregeln für Renten und Pensionen gibt es auch für die übrigen Alterseinkünfte, z.B. für Mieteinnahmen, eine steuerliche Entlastung: den Altersentlastungsbetrag. Für Senioren, die 2017 das 64. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Altersentlastungsbetrag 19,2 Prozent der positiven Summe der Einkünfte (ohne Versorgungsbezüge und Renten) höchstens 912 Euro. Der Altersentlastungsbetrag für frühere Jahrgänge bleibt unverändert.

Quelle: BdSt

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