Änderungen für Familien beschlossen

Im "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz", dem der Bundesrat am 02.06.2017 zugestimmt hat, werden auch Steuerregeln für Familien verändert: Das Kindergeld kann nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Frisch Verheiratete werden per Gesetz in Steuerklasse IV eingeordnet. Auf Antrag können die Eheleute ihre Steuerklassen jedoch ändern und so beispielsweise das Faktorverfahren oder die Steuerklassenkombination III/IV wählen. Die Änderung beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten werden erst zum 01.01.2018 wirksam.

Quelle: BdSt Steuer-News 6/2017 (sks)

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