Änderungen bei den Steuerklassen

Der Wechsel von der Steuerklasse 3/5 in die Steuerklasse 4/4 wird einfacher: Ab 2018 genügt der Antrag eines Ehegatten, mit der Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse 4 eingereiht werden. Ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten ist nicht mehr erforderlich.

Quelle: BdSt

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