Änderungen bei den Steuerklassen
Der Wechsel von der Steuerklasse 3/5 in die Steuerklasse 4/4 wird einfacher: Ab 2018 genügt der Antrag eines Ehegatten, mit der Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse 4 eingereiht werden. Ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten ist nicht mehr erforderlich.
Quelle: BdSt