Abrechnung der Corona-Soforthilfe in NRW wurde gestoppt!

Sie haben Corona-Soforthilfe beantragt und sind schon zur Rückmeldung des Liquiditätsengpasses bis 30.09.2020 aufgefordert worden? Dann können Sie erstmal durchatmen, denn:

Die Abrechnung der Corona-Soforthilfe in NRW wurde gestoppt!

Nach massiven Protesten aus der Wirtschaft und auch seitens der Kammern wurden die Nachprüfungen zur Corona-Soforthilfe in NRW inzwischen angehalten. Einige Abrechnungsvorgaben zu Rückzahlungsverpflichtungen hätten sich als problematisch erwiesen, hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart dazu mitgeteilt. Aktuelle Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren.

Besonders wichtig:

1.       Abrechnungen können derzeit nicht mehr erstellt werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

2.       Absender bereits eingereichter Abrechnungen sollen nicht schlechter gestellt werden.

3.       Und wie immer gilt: Bitte einfach melden, wenn Sie Unterstützung brauchen oder einfach nur Fragen haben!

Bleiben Sie zuversichtlich! Wir tun es auch!

Ihre Rundum-Sorglos-Steuerberaterinnen aus Schlebusch

Susanne Kommessien-Seibert & Kristina Grosser

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