Abrechnung der Corona-Soforthilfe in NRW wurde gestoppt!
Sie haben Corona-Soforthilfe beantragt und sind schon zur Rückmeldung des Liquiditätsengpasses bis 30.09.2020 aufgefordert worden? Dann können Sie erstmal durchatmen, denn:
Die Abrechnung der Corona-Soforthilfe in NRW wurde gestoppt!
Nach massiven Protesten aus der Wirtschaft und auch seitens der Kammern wurden die Nachprüfungen zur Corona-Soforthilfe in NRW inzwischen angehalten. Einige Abrechnungsvorgaben zu Rückzahlungsverpflichtungen hätten sich als problematisch erwiesen, hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart dazu mitgeteilt. Aktuelle Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren.
Besonders wichtig:
1. Abrechnungen können derzeit nicht mehr erstellt werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
2. Absender bereits eingereichter Abrechnungen sollen nicht schlechter gestellt werden.
3. Und wie immer gilt: Bitte einfach melden, wenn Sie Unterstützung brauchen oder einfach nur Fragen haben!
Bleiben Sie zuversichtlich! Wir tun es auch!
Ihre Rundum-Sorglos-Steuerberaterinnen aus Schlebusch
Susanne Kommessien-Seibert & Kristina Grosser